Rechtsprechung
   BVerwG, 10.09.1999 - 11 B 22.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16715
BVerwG, 10.09.1999 - 11 B 22.99 (https://dejure.org/1999,16715)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1999 - 11 B 22.99 (https://dejure.org/1999,16715)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1999 - 11 B 22.99 (https://dejure.org/1999,16715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,16715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Niederschlagsberechnung "nach einem differenzierten Maßstab ohne erhöhten Verwaltungsaufwand" als Revisionszulassungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.04.1995 - 4 B 70.95

    Monumentalfiguren - § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB, Art. 5 Abs. 3 GG, Baukunst,

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1999 - 11 B 22.99
    Es ist - im Einklang mit dem Wortlaut des Art. 20 a GG und den Motiven zur Einfügung dieser Vorschrift ins Grundgesetz (vgl. BTDrucks 12/6000 S. 65 ff.) - in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, daß Art. 20 a GG eine Staatszielbestimmung enthält, die dem Normgeber, an den sie sich in erster Linie richtet, zur Konkretisierung einen weiten Gestaltungsspielraum beläßt, ohne ihn auf bestimmte zur Erreichung des Staatsziels heranzuziehende Mittel festzulegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. April 1995 - BVerwG 4 B 70.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 309; Beschluß vom 21. September 1995 - BVerwG 4 B 263.94 - Buchholz 406.401 § 20 g BNatSchG Nr. 1; BFHE 181, 243 ; 181, 515 ).
  • Drs-Bund, 05.11.1993 - BT-Drs 12/6000
    Auszug aus BVerwG, 10.09.1999 - 11 B 22.99
    Es ist - im Einklang mit dem Wortlaut des Art. 20 a GG und den Motiven zur Einfügung dieser Vorschrift ins Grundgesetz (vgl. BTDrucks 12/6000 S. 65 ff.) - in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, daß Art. 20 a GG eine Staatszielbestimmung enthält, die dem Normgeber, an den sie sich in erster Linie richtet, zur Konkretisierung einen weiten Gestaltungsspielraum beläßt, ohne ihn auf bestimmte zur Erreichung des Staatsziels heranzuziehende Mittel festzulegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. April 1995 - BVerwG 4 B 70.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 309; Beschluß vom 21. September 1995 - BVerwG 4 B 263.94 - Buchholz 406.401 § 20 g BNatSchG Nr. 1; BFHE 181, 243 ; 181, 515 ).
  • BFH, 16.10.1996 - II R 17/96

    Keine Grundsteuerbefreiung für Grundbesitz, der land- und forstwirtschaftlich

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1999 - 11 B 22.99
    Es ist - im Einklang mit dem Wortlaut des Art. 20 a GG und den Motiven zur Einfügung dieser Vorschrift ins Grundgesetz (vgl. BTDrucks 12/6000 S. 65 ff.) - in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, daß Art. 20 a GG eine Staatszielbestimmung enthält, die dem Normgeber, an den sie sich in erster Linie richtet, zur Konkretisierung einen weiten Gestaltungsspielraum beläßt, ohne ihn auf bestimmte zur Erreichung des Staatsziels heranzuziehende Mittel festzulegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. April 1995 - BVerwG 4 B 70.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 309; Beschluß vom 21. September 1995 - BVerwG 4 B 263.94 - Buchholz 406.401 § 20 g BNatSchG Nr. 1; BFHE 181, 243 ; 181, 515 ).
  • BFH, 27.08.1996 - VII R 14/95

    Befreiung von der Mineralölsteuer - Gesetzlicher Ausschluß - Herstellerprivileg

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1999 - 11 B 22.99
    Es ist - im Einklang mit dem Wortlaut des Art. 20 a GG und den Motiven zur Einfügung dieser Vorschrift ins Grundgesetz (vgl. BTDrucks 12/6000 S. 65 ff.) - in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, daß Art. 20 a GG eine Staatszielbestimmung enthält, die dem Normgeber, an den sie sich in erster Linie richtet, zur Konkretisierung einen weiten Gestaltungsspielraum beläßt, ohne ihn auf bestimmte zur Erreichung des Staatsziels heranzuziehende Mittel festzulegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. April 1995 - BVerwG 4 B 70.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 309; Beschluß vom 21. September 1995 - BVerwG 4 B 263.94 - Buchholz 406.401 § 20 g BNatSchG Nr. 1; BFHE 181, 243 ; 181, 515 ).
  • BVerwG, 21.09.1995 - 4 B 263.94

    Naturschutz - Elfenbeinschnitzerei - Elfenbein - Altimport - Vermarktungsverbot -

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1999 - 11 B 22.99
    Es ist - im Einklang mit dem Wortlaut des Art. 20 a GG und den Motiven zur Einfügung dieser Vorschrift ins Grundgesetz (vgl. BTDrucks 12/6000 S. 65 ff.) - in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, daß Art. 20 a GG eine Staatszielbestimmung enthält, die dem Normgeber, an den sie sich in erster Linie richtet, zur Konkretisierung einen weiten Gestaltungsspielraum beläßt, ohne ihn auf bestimmte zur Erreichung des Staatsziels heranzuziehende Mittel festzulegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. April 1995 - BVerwG 4 B 70.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 309; Beschluß vom 21. September 1995 - BVerwG 4 B 263.94 - Buchholz 406.401 § 20 g BNatSchG Nr. 1; BFHE 181, 243 ; 181, 515 ).
  • BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 50.09

    Alkoholische Getränke; Berufsausübung; Ermessensfehler; Ermessensnichtgebrauch;

    Das Schutzgebot des Art. 20a GG zugunsten der natürlichen Lebensgrundlagen belässt dem Normgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, ohne ihn auf bestimmte zur Erreichung des Staatsziels heranzuziehende Mittel festzulegen (vgl. Beschlüsse vom 10. September 1999 - BVerwG 11 B 22.99 - juris Rn. 7 und vom 15. Oktober 2002 - BVerwG 4 BN 51.02 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 113).
  • BVerwG, 08.02.2021 - 3 B 36.19

    Akteneinsichtsrecht in Verwaltungsverfahren

    Wird gleichwohl - wie vom Kläger - geltend gemacht, aus Art. 9 Abs. 1 GG ergäben sich über das einfachgesetzlich eingeräumte Klagerecht hinaus Rechte im vorgelagerten Verwaltungsverfahren, so bedarf es einer näheren Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Darlegung, woraus sich diese ergeben könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. September 1999 - 11 B 22.99 - juris Rn. 7).

    Die Staatszielbestimmung richtet sich in erster Linie an den Normgeber, dem zur Konkretisierung ein weiter Gestaltungsspielraum belassen ist, ohne ihn auf bestimmte zur Erreichung des Staatsziels heranzuziehende Mittel festzulegen (BVerwG, Beschluss vom 10. September 1999 - 11 B 22.99 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.10.2002 - 4 BN 51.02

    Grundsätze der Abwägung im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung; Verhältnis zu

    Das betont im Sinne verfassungskonformer Anwendung die Bedeutung der von Art. 20 a GG erfassten Schutzgüter (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. April 1995 - BVerwG 4 B 70.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 309 = NVwZ 1995, 1199; Beschluss vom 31. Januar 1997 - BVerwG 4 NB 27.96 - BVerwGE 104, 68 = NVwZ 1997, 1213; Beschluss vom 10. September 1999 - BVerwG 11 B 22.99 - juris).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 53.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulässigkeit der Einschaltung einer

    Wird dennoch - wie hier von der Beschwerde - geltend gemacht, Art. 20 a GG gebiete ein bestimmtes Handeln des Normgebers, bedarf es einer vertieften Darlegung, woraus sich eine solche Verpflichtung des Normgebers gerade zu dieser Regelung im einzelnen ergeben und wie der Normgeber ihr auch unter Beachtung der darüber hinaus geltenden Maßstäbe nachkommen kann (vgl. Beschluß vom 10. September 1999 - BVerwG 11 B 22.99 - n.v.).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 3 B 31.12

    Landwirtschaft; Beihilfe; Reform; gemeinsame Agrarpolitik; Betriebsprämie;

    Mit seinen Darlegungen hierzu hat der Kläger eine (weitere) Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung nicht dargetan (vgl. dazu Beschluss vom 10. September 1999 - BVerwG 11 B 22.99 - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2020 - 15 A 4803/19

    Erbringung des Nachweises durch ein privates Gutachtens dass ein Verrieseln des

    vgl. zu den Darlegungserfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 10. September 1999 - 11 B 22.99 -, juris Rn. 7, m. w. N.
  • VG Düsseldorf, 16.06.2023 - 15 K 4952/20

    Schweißhundstation, Anerkennung, subjektiv-öffentliches Recht

    BVerwG, Beschluss vom 10. September 1999, 11 B 22.99, juris Rdnr. 7.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht